Es gibt einen Spruch: Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuern.
Was das Finanzamt bald über Sie weiß
Plattformbetreiber im Internet müssen ihre Verkäufer oder Vermieter an das Bundeszentralamt
für Steuern melden. Dies gilt ab 30 Verkäufen oder bei Einnahmen von mehr als 2.000 Euro pro Jahr.
Die Meldungen müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingegangen sein. Ausnahmsweise gibt es für dasJahr 2023 noch eine Meldefrist bis zum 31. März 2024. Das Verfahren beruht auf dem Plattformen-Steu- ertransparenzgesetz (PStTG), das erstmals für das Jahr 2023 gilt. Gemeldete Verkäufer sind jedoch nicht
sofort steuerpflichtig. Die Abgrenzung, wann es sich um steuerfreie Verkäufe handelt und ab wann steuerpflichtige private Veräußerungs-
geschäfte oder gewerbliche Tätig- keit vorliegen, erläutert der Bund der Steuerzahler im INFO-Service Nr. 14 Plattformen-Steuertransparenzgesetz Verkäufe bei eBay & Co.
Den INFO-Service können Sie kostenfrei online lesen oder bestellen. Ω
Ich habe es mal runtergeladen.