Sowas darf normal nicht gemacht werden, da er aber es so Link angestellt hat und "WENN" man es weis rauslesen kann um was es geht, wird es nicht rausgenommen.
Das gleiche hab ich auch versucht, sobald das einer einer meldet wird es rausgenommen, da man es so verwickelt geschrieben hat, das es bei diesem Preis wirklich zu verwirrent ist.
Völlig egal als Käufer bekommt man ruckzug sein geld wieder. Einfach zum Anwahlt gehen, idie gesamte Auktion ist mit Betrügerischen Absichten erstellt. Da hat der verkäufer keine Chance wenn es der Käufer darauf anlegt.
Schon allein dieser Lächerliche Passus Spassbieter zahlen 50%. Naja soll mir mal so einer unterkommen. Der wird nie weider eine Abzockauktion anbieten. ^^
Ich frage mich aber, ob ein Anwalt da überhaupt etwas machen kann, da ja in der Aktionsbeschreibung, wenn auch "kleingedruckt" steht, dass man nur die Verpackung ersteigert. Natürlich ist es aber echt mies ganz groß zu schreiben, was da alles reinpasst (also das "reinpassen" wieder kleingeschrieben, aber die Gegenstände extra groß).
Also ich denke schon das man dagegen vorgehen kann.
Weil es gab mal bei Galileo eine Sendung, da gab es auch eine Betrügerisches Beispiel.
Dort wurde ein Designer Stuhl in limitierter Auflage im Original lediglich als Miniatur verkauft.
Das Miniatur wurde als kleingedrucktes erwähnt.
Dies wurde von Rechtsanwälten und Staatsanwälten als offensichtliches Betrügerisches Angebot anerkannt.
Soweit ich weiss, kann man - selbst wenns im offiziellen "OMG LES DAS HIER"-Kleingedruckten steht - fast jeden fragwürdigen Handel als betrügerische Absicht darstellen. Dazu bedarf's halt dann teilweise nen guten Anwalt und keinen, der gerade erst das Jura-Studium beendet hat.
Hier sollte der Fall ganz klar als betrügerische Absicht gelten, da das Wichtige klein geschrieben ist und die Sachen, worauf man reinfallen könnte (z.B. der mutmaßliche Inhalt) extrem groß geschrieben ist.
Würde der, der darauf reinfällt also einen mittelguten Anwalt einschalten, denke ich, dass er die Transaktion fast garantiert wieder rückgängig machen kann.
Das Problem an der ganzen Sache ist unsere gesetzgebung.
Theoretisch kann ich aufgrund unserer Gesetzgebung sogar einen Privatverkäufer dazu zwingen seine Ware zurückzunehmen obwohl ich auf EBay eingekauft habe und er den Üblichen Passus:
"Privatverkäufer - Keine Garantie blablabla" stehen hat. Das liegt einfach daran das dieser Passus rechtlich gesehen komplett "falsch" ist. Das schöne daran ist sogar das sogar der Gesetzes Text zu dem Thema von Staatlicher Seite nicht 100% klar und zutreffend ist und somit jede Menge Lücken aufweist.
Im Zweifellsfalle kann ich also wirklich alles was ich auf Ebay gekauft habe (und mit dem ich nicht zufrieden bin) dank Fernhandelsgesetzt zurückgehen lassen auch wenn der Verkäufer eine Privatperson war.
Und wie gesagt diese Kartonauktionen wo auf den ersten Blick nicht erkennbar ist das es sich um eine solche Handelt sind illegal. Und dies schon eine ganze Weile, vielleicht errinert sich noch wer an die Grafikkarten OVP Auktionen um das Jahr 2002-2004. Da war das ja ganz In.
Hab dem Verkäufer vorsichtshalber mal ne Nachricht geschickt, in der ich darauf hinweise. Nicht jeder Verkäufer ist uneinsichtig, vielleicht weiss die Person einfach die Fakten über das Spiel nicht (so wie ich bis vor kurzem).
Ich denk's auch nicht, aber nen Versuch isses wert.
Habs auch mal gemeldet, obwohl ich bezweifel, dass Ebay was dagegen macht (wie so häufig).
Schon irgendwie arm... und die Opfer sind die, die's nicht besser wissen und dann ne gebuggte Fanversion erstehen...
PS: aber schon schade, dass es nicht wenigstens ne englische Version gibt :< Will's auch spielen (nicht auf nem Emulator), aber kann kein Japanisch außer Zahlen xD